Hebammenhilfe

 

Hebammenhilfe beinhaltet Beratung und Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft, bei der Geburt und der Zeit Danach (Wochenbett, Stillzeit…).

 

Auch in schwierigen Zeiten (Z.B. unerfüllter Kinderwunsch, Fehl- oder Todgeburt) können Sie die Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

 

Hebammen arbeiten auf Grundlage des Hebammengesetzes.

 

Als Privat-Versicherte sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, inwieweit sie diese Hebammenhilfe rückerstattet.

 

 

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten:

 

Bei der Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass zwischen der 18. und 22. SSW

 

Bei Entlassung nach der Geburt::

  • Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt

Bei Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt gilt eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 6. Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung. In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.

 

Bei ambulanter Geburt: (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb 24 Stunden nach der Geburt):

  • Max 2 Hausbesuche während der Schwangerschaft
  • Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt

Bei Hausgeburt:

  • Max 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche
  • Max 3 weitere Hausbesuche in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche
  • Betreuung während der Geburt zu Hause
  • Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt

Ab dem 6. Tag nach der Geburt: (Bei Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):

  • Max 7 weitere Hausbesuche bzw. Besuche in der Hebammenpraxis vom 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Woche, bei besonderen Problemen (Z.B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen....)

Für die obengenannten Leistungen (Leistungen die im Vertrag enthalten sind), darf die Hebamme mit Kassenvertrag weder ein Privathonorar fordern, noch entgegennehmen.

Für obengenannte Leistungen durch eine Wahlhebamme, erstattet die Krankenkasse 80 % des Tarifes und bei der Muki-Beratung 100% .


Für andere Leistungen der Hebammen wie: Geburtsvorbereitung, Geburt im Krankenhaus, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (nicht im Tarif enthalten).